Staatliche Förderung für Holz- und Pelletheizungen die BAFA Förderung

Ab dem Zeitpunkt des gestellten Förderantrags haben Sie 5 Jahre Zeit für die Umsetzung des Heizungstausches (Bewilligungszeitraum). 

Von den Förderbedingungen können Sie als Privatperson, Freiberufler, Wohnungseigentümergemeinschaft, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person profitieren, wenn Sie Ihre Heizungsanlage jetzt auf erneuerbare Wärme umstellen.

Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe online eingereicht werden. Direkt nach der Eingangsbestätigung können Sie mit der Maßnahme beginnen.


Voraussetzungen für das Förderprogramm

Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe beim BAFA online gestellt werden. Bei der Antragstellung muss die Höhe der voraussichtlichen förderfähigen Kosten angegeben werden. Diese sollten großzügig aufgerundet werden.

Achtung: bei Unterschreitung wird die Summe angepasst, eine nachträgliche Anpassung nach oben ist nicht möglich.
 

Neubau oder Austausch der Anlage? Was wird wie gefördert?

Wird die klimafreundliche Holz- oder Pelletheizung mit einer Solaranlage oder Wärmepumpe kombiniert beträgt der Zuschuss 10 % der Investitionssumme.

Jeder bei der BAFA beantragte Kesseltausch egal ob alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gasetagen- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung, wird in Kombination mit einer thermischen Solaranlage oder Wärmepumpe mit 20 % der Brutto-Investitionskosten finanziell vom Staat gefördert. 

Weitere Informationen zum Heizen mit einer Pelletheizung als erneuerbare Energie finden Sie auf unserer Webseite.

Förderung von Solar

Die thermische Solaranlage wird beim Kesseltausch separat mit 35 % gefördert. Als Einzelmaßnahme für die Solarnalage gibt es einen Zuschuss von 10 % der Investitionssumme.

Zu den förderfähigen Kosten zählt: Die Installation und Inbetriebnahme, die notwendigen Umfeldmaßnahmen, z.B. der Ausbau und die Entsorgung des alten Öltanks, Optimierung des Wärmeverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung, Pufferspeicher.

Die zur Förderung anrechnungsfähigen Kosten wurden auf 60.000 € pro Wohneinheit erhöht.

Überzeugt? Dann nutzen Sie die Förderung!

Einen Überblick über die gültigen Fördersätze ab 01.01.2023 finden Sie in unserem übersichtlichen Förderflyer. Mehr Information zur Förderung von Holzheizungen und den finanziellen Fördermitteln finden Sie auch in der Förderübersicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Die vom BAFA vorgegebenen Antragsformulare finden Sie hier  >>BAFA Antrag stellen 


Was ist die BAFA?

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die Bewilligungsbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die BAFA Förderung steht für die Förderung vonenergieeffizienter Technik, für Maßnahmen zur maximalen Nutzung erneuerbarer Energien und für die Energieeinsparung.

Alternativ: Steuerförderung

Alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann für die Investition in eine umweltfreundliche Holz- oder Pelletheizung auch die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen genutzt werden. Dabei können die Investitionskosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. 

Der Fördersatz beträgt insgesamt 20 Prozent und wird innerhalb von drei Jahren von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen (je 7 Prozent im 1. Jahr und 2. Jahr und weitere 6 Prozent im 3. Jahr). Bei einer Investition von 30.000 Euro bedeutet das zum Beispiel einen Betrag von 6.000 Euro. 

Die Vorteile der Steuerförderung: 

keine Antragstellung im Vorfeld nötig (kein warten auf den Zuwendungsbescheid)
20 Prozent Förderung (unabhängig des bisherigen Kessels) 
keine Kombinationspflicht mit Solar oder Wärmepumpe
Hydraulischer Abgleich weiterhin nach vereinfachtem Verfahren A möglich

Die technischen Mindestanforderungen an den neuen Heizkessel sind die gleichen wie bei der BAFA Förderung. Mehr Details dazu im § 35 c des Einkommensteuergesetzes

KFW KREDIT

Sie können Ihre Holzheizung bei der KfW mit einem KfW-Kredit fördern lassen. Neben der BAFA-Förderung ist es möglich, bei der KfW-Förderbank zinsgünstige Darlehen (KfW-Kredit) mit Tilgungserlass zu beantragen. Alle weitere Informationen zu Nichtwohngebäuden, Konditionen und Möglichkeiten erhalten Sie unter www.kfw.de

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