Die Bundesregierung hat beschlossen, die für die Gebäudeförderung bereitgestellten Mittel für 2021 nochmals um 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro zu erhöhen. Gleichzeitig wird die bestehende Fördersystematik der BEG mit Blick auf die Fördereffizienz überprüft und angepasst. Das bedeutet, dass vorhandene Fördermittel gezielt dort eingesetzt werden sollen, wo Treibhausgas-Minderungen am notwendigsten sind und einen größtmöglichen, sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten.
Dem Grundsatz größtmöglicher wirtschaftlicher Mittelverwendung folgend, sollen deshalb vorrangig solche Maßnahmen gefördert werden, die möglichst hohe CO2-Einsparungen generieren. Damit wird in Zukunft weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden im Fokus stehen. Ziel der Bundesregierung ist auch weiterhin eine nachhaltige und langfristig verlässliche Förderkulisse im Gebäudebereich.
Bisher entfielen in 2021 etwa ein Drittel auf die Einstiegs-Förderstufe im Neubau Effizienzhaus/-gebäude 55. Selbst ambitionierte Neubauten haben jedoch aufgrund der bestehenden ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen eine deutlich geringere Treibhausgas-Einsparung als energetische Sanierungen. Die Förderung von Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau sowie die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden daher ab 01. Februar 2022 eingestellt. Anträge können noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung.