12.04.2019

Förderprogramm Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft

Das Energieministerium (BMWi) hat seine Förderangebote zum Jahresbeginn 2019 neu strukturiert:
Über das neue Programm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit" werden seit Januar 2019 sämtliche Holzkessel gefördert die mindestens 50 % Prozesswärme erzeugen.
Förderfähig sind alle Holzkessel, die auch im MAP förderfähig sind.
Dabei hat das BMWi die Förderung erheblich attraktiver ausgestaltet. Investitionen werden seit Januar mit Investitions- oder Tilgungszuschüssen in Höhe von regulär 45 % der föderfähigen Investitionskosten gefördert. Bei KMU sind es 55%. Bei De-minimis-Beihilfen (bis zu 200.000 Euro innerhalb von 3 Jahren), beim Ersatz eines konventionellen oder der Ergänzung eines bestehenden Wärmeerzeugers und Solaranlagen sind die gesamten Investitionskosten förderfähig, ansonsten nur die Investitionsmehrkosten. Die Förderung beträgt maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Sie darf für die gleiche Maßnahme nicht mit anderen Förderungen (inkl. Beihilfen nach dem KWKG und EEG) kumuliert werden.

Weitere Informationen zum BAFA Förderprogramm

Weitere Informationen zum neuen KfW Förderprogramm 295

 
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