25.07.2018

Hessen startet ein neues Förderprogramm für Holz- und Pelletkessel

Seit dem 1. Juni 2018 ersetzt das Förderprogramm der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe die Förderung von Biomassefeuerungsanlagen in Hessen. Mit dem neuen Förderprogramm können natürliche und juristische Personen sowie kommunale Träger in Hessen einen finanziellen Zuschuss für den Einsatz einer Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitzholzfeuerung mit einer Kesselleistung größer als 30 kW in Bestandsgebäuden und Neubauten beantragen.

Zusätzliche Maßnahmen, die in Verbindung mit der Errichtung einer Holzfeuerung stehen, sind ebenso förderfähig - gemeint sind hier unter anderem Brennstofflager, Pufferspeicher, hydraulische- und elektrische Einbindung, Planungsausgaben, bauliche Maßnahmen (Heizraum, Umbau bestehender Räume, Gebäude), Zwei-Kesselanlagen (Kesselkaskaden) sowie ein Nahwärmenetz.

Die Förderung ist mit Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes (BAFA, KfW), der EU oder anderen öffentlichen Fördergebern grundsätzlich kumulierbar, sofern diese das zulassen.  Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Hessisches Ministerium für Umwelt

zum Förderantrag
 
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