Wichtiger Hinweis für bereits vorbereitete Förderanträge
Haben Sie bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erhalten, den Förderantrag aber noch nicht eingereicht? Dann können Sie Ihren Antrag noch bis zum 20. Juli 2026, 20:00 Uhr, nach den bisherigen Förderbedingungen stellen.
Während der Umstellungsphase – beginnend am 9. Juli 2026 – können keine neuen BzA erstellt werden. Erst mit dem Start der neuen BEG-Förderung am 21. Juli 2026 ist dies wieder möglich.
Bereits bewilligte Förderanträge bleiben von der Reform unberührt. Auch Anträge, die sich aktuell noch in Bearbeitung befinden, werden nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und gültige BzA vorlag.
Wird eine bereits ausgestellte BzA bis zum Ende der Umstellungsphase nicht für einen Förderantrag genutzt, kann sie ab dem 21. Juli 2026 weiterhin verwendet werden. In diesem Fall erfolgt die Antragstellung jedoch nach den dann geltenden neuen Förderbedingungen.
Mit der Neugestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die am 21. Juli 2026 in Kraft tritt, ändern sich die Förderbedingungen für den Heizungstausch grundlegend. Während Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen künftig stärker unterstützt werden, werden die Förderungen insgesamt schrittweise zurückgefahren.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das vor allem eines: Wer den Austausch seiner Heizung bereits plant, sollte die aktuellen Fördermöglichkeiten jetzt nutzen. Denn mit jeder weiteren Förderstufe werden sowohl die maximal förderfähigen Kosten als auch einzelne Bonuszahlungen reduziert.
Höhere Förderung für kleine und mittlere Einkommen
Mit der Reform wird der Einkommensbonus künftig stärker gestaffelt. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro erhalten einen Einkommensbonus von 40 Prozent. Für Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro beträgt der Bonus 30 Prozent, zwischen 40.000 und 50.000 Euro noch 10 Prozent.
Zusätzlich reduziert ein neuer Familienzuschlag das relevante Einkommen pauschal um 10.000 Euro je Haushalt mit minderjährigen Kindern. Dadurch können viele Familien weiterhin von attraktiven Förderungen profitieren. In der höchsten Förderstufe sind zum Start der neuen BEG-Förderung Zuschüsse von bis zu 80 Prozent möglich.
Die Förderung wird Schritt für Schritt reduziert
Mit dem Inkrafttreten der neuen Förderung sinken die maximal anrechenbaren Investitionskosten für den Heizungstausch von 30.000 Euro auf 28.000 Euro. In den folgenden Jahren werden diese Obergrenzen im Sechsmonatsrhythmus weiter abgesenkt.
Auch der Klima-Geschwindigkeitsbonus fällt künftig niedriger aus. Zum Start beträgt er noch 16 Prozent und reduziert sich anschließend alle sechs Monate um weitere vier Prozentpunkte. Eine frühzeitige Umsetzung kann sich daher finanziell deutlich auszahlen.
Geplante Änderungen bei der Förderung von erneuerbaren Heizsystemen ab 2027
Nach dem Entwurf der geänderten BEG-EM-Richtlinie soll die Heizungsförderung künftig vorrangig den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme unterstützen. Für den Austausch einer bestehenden erneuerbaren Heizung (z. B. einer Pelletheizung) gegen eine neue erneuerbare Heizung gelten ab dem 1. Quartal 2027 voraussichtlich neue Regelungen: Anlagen, die vor dem 1. Januar 2008 installiert wurden, bleiben mit reduzierten Fördersätzen förderfähig. Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2008 installiert wurden, ist beim Austausch gegen eine neue erneuerbare Heizung nach der Richtlinienänderung grundsätzlich keine Förderung mehr vorgesehen.
Eine rechtzeitige Investitionsentscheidung sichert daher nicht nur höhere Zuschüsse, sondern auch die Vorteile modernster Heiztechnik – von höherer Effizienz über geringere Emissionen bis hin zu mehr Bedienkomfort.
Unsere Empfehlung
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So können Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten optimal nutzen und Ihre Heizungsmodernisierung rechtzeitig planen.
Auch für gewerbliche Objekte gibt es sehr attraktive Förderungen, bitte kommen Sie unter 09342 9158300 auf uns zu!
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